Betreff: Verlängerung Sonderreglungen Stoffpreissteigerung
Von: "Ingenieurkammer BW" <freier@ingbw.de>
Datum: 24.01.2023, 10:22
An: r.krause@geosens.de

Ingenieurkammer Baden-Württemberg
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Sehr geehrte Damen und Herren,

vor dem Hintergrund der Kriegsereignisse in der Ukraine und der in Folge verhängten weltweiten Sanktionen gegen Russland sind die Preise vieler Baustoffe teilweise extrem gestiegen. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hatte daher am 25.03.2022 in dem anliegend beigefügten Erlass die Vereinbarung einer Stoffpreisgleitklausel für kommende und laufende Bundesbaumaßnahmen für bestimmte Produktgruppen vorgesehen. Hierüber hatten wir mit Rundschreiben vom 28.03.2022 informiert.
 
Nunmehr hat das BMWSB mit dem ebenfalls beigefügten Erlass die bis zum 31. Dezember 2022 befristeten Sonderregelungen nochmals bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Karin Kersebaum, LL.M.
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin)
Justiziarin
 
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