Betreff: AW: EXTERN: Wird ein Erbschein benötigt?
Von: "Grundbuchamt Maulbronn (Poststelle)" <Poststelle@GBAMaulbronn.justiz.bwl.de>
Datum: 11.11.2025, 14:39
An: max <r.krause@gmx.de>

Sehr geehrter Herr Krause,

 

zur Berichtigung wird hier ein Erbnachweis (in Papierform) benötigt. Ein Erbnachweis ist entweder eine Ausfertigung des Erbscheins oder eine beglaubigte Abschrift eines notariellen Testaments/Erbvertrags mit Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts. Ein handschriftliches Testament reicht leider nicht aus.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Daniel Weiner

Justizhauptsekretär

stv. Leiter Assistenzteam

 

Amtsgericht Maulbronn

- Grundbuchamt -

Frankfurter Str. 52

75433 Maulbronn

Tel.-Nr.: 07043/9578-0

Fax.-Nr.: 07043/9578-199

 

Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Gerichts unter dem Menüpunkt „Service“ / „Informationen zum Datenschutz in der Justiz“. Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch in Papierform.

 

Von: max <r.krause@gmx.de>
Gesendet: Dienstag, 11. November 2025 14:23
An: Grundbuchamt Maulbronn (Poststelle) <Poststelle@GBAMaulbronn.justiz.bwl.de>
Betreff: EXTERN: Wird ein Erbschein benötigt?

 

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Sehr geehrte Damen und Herren,

es geht um die Grundstücke im Grundbucheintrag Nr. 39 von Dennach (Gemeinde Neuenbürg).

Mein Name ist Ronald Krause. Ich bin, zu gleichen Teilen, zusammen mit meinem Bruder Erik Krause, Erbe der auf in Nr. 39 vermerkten Grundstücke.
Der Erblasser ist Rudolf Otto Krause, geb. am 26. 10. 1930.
Ein handschriftliches Testament liegt dem Amtsgericht Pforzheim vor.

Meine Frage ist, ob wir zur Übertragung der Grundstücke einen Erbschein benötigen.
Es gibt keine Streitpunkte um die Erbschaft.
Für eine kurze Auskunft wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen,
Ronald Krause


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Ronald Krause
Guggmühleweg 11
79410 Badenweiler
Tel. 07632 828117
Tagsüber (Büro): 07664 962578